Full-Service Registrierung der Elektrogeräte
(inklusive insolvenzsichere Garantie, Abholkoordination und Reportings)
Registrierung von Elektrogeräten
  • Erst-/Folgeregistrierung bei stiftung ear® und UBA
  • Monatliche In- und Outputmeldung an ear®
  • Erstellung des ear® Jahresberichts
  • Vertrag über insolvenzsichere Garantie gem. § 7 ElektroG inkl.
  • Ausstellung einer Garantiebescheinigung
  • Meldung des Garantienachweises an ear®
  • Abwicklung der ear-Abholkoordination (Rücknahme und Verwertung)

Warum brauche ich das?
Elektrogeräte und Batterien, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sind registrierungspflichtig.
Diese gesetzliche Verpflichtung gilt auch für sogenannte passive Elektrogeräte (bspw. Kabel), sowie für im Lieferumfang enthaltene Batterien.
Es ist nicht erlaubt Elektroprodukte oder Batterien in Deutschland ohne entsprechende Registrierung zu verkaufen.
Sollten die erforderlichen Registrierungen nicht bereits durch Ihre Lieferanten erfüllt sein, so geht diese Pflicht auf den Händler über.
Landbell unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.

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