Insolvenzsichere Garantie
Warum brauche ich das?
Von Herstellern oder deren Bevollmächtigten, die Elektronik- bzw. Elektrogeräte (B2C) in Deutschland in Verkehr bringen, verlangt der Gesetzgeber den Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der in Verkehr gebrachten Geräte.
Ohne den Nachweis der sogenannten insolvenzsicheren Garantie erteilt die Behörde keine Produktregistrierungen.
Landbell bietet eine eigene, kostengünstige insolvenzsichere Kollektivgarantie gem. § 7 ElektroG an, die von der zuständigen Gemeinsamen Stelle stiftung ear® zugelassen wurde.
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