Batterien
Wir vereinfachen das Recycling Ihrer Geräte- und Industriebatterien
Ihre Verpflichtungen zum Batteriegesetz (BattG)

Das Batteriegesetz (BattG) sieht vor, dass Fahrzeug-, Industrie- und Gerätebatterien nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Grund hierfür ist einerseits, dass Batterien wichtige Rohstoffe wie beispielsweise Metalle enthalten, die recycelt und wiederverwertet werden können.

Darüber hinaus Batterien besondere Schadstoffe wie Quecksilber, Blei oder auch Cadmium enthalten, die gesundheitsschädigend für Menschen und Tiere und belastend für unsere Umwelt und Natur sind.

Aus diesem Grund verpflichtet das Batteriegesetz Hersteller von Gerätebatterien, sich einem flächendeckenden Batterierücknahmesystem anzuschließen und darüber die fachgerechte und umweltverträgliche Sammlung und Verwertung von Altbatterien auf Kosten der Hersteller zu organisieren.

Weiterhin verpflichtet das Batteriegesetz öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Recyclingbetriebe für Elektroaltgeräte und Vertreiber von Gerätebatterien, diese kostenlos zu sammeln und einem Rücknahmesystem zur Verfügung zu stellen.

Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien müssen die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Batteriegesetz dadurch sicherstellen, dass sie den Vertreibern und Behandlungseinrichtungen für zurückgenommene bzw. dort anfallende Fahrzeug- und Industriealtbatterien und eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe anbieten und die zurückgenommenen Altbatterien nach den Vorgaben des Batteriegesetze verwerten.

Wie Landbell Ihrem Unternehmen die Arbeit erleichtert

Die Verpflichtungen für Hersteller, die sich aus dem Batteriegesetz ergeben, sind komplex und aufwendig.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Betrieb eines deutschlandweiten und von der zuständigen Landesbehörde LANUV NRW zugelassenen herstellereigenen Rücknahmesystems für Gerätebatterien inklusive aller notwendigen Berichte an Behörden,
  • Abholkoordination von Batterien bei Sammelstellen,
  • Schriftverkehr mit Verwertern und Behörden
  • Erfüllung Ihrer Sammelverpflichtungen aus dem Batteriegesetzes.
  • Maßgeschneiderte Rücknahmelösungen für Industriebatterien inklusive ADR-konformem Transport und Erledigung aller notwendigen Anträge bei Behörden.
  • Fachgerechte und umweltverträgliche Sammlung, Behandlung und Verwertung bzw. Entsorgung der Altbatterien in regelmäßig durch Landbell auditierten Behandlungsanlagen.
Und so funktioniert es

Landbell übernimmt als zweitgrößtes in Deutschland zugelassenes herstellereigenes Rücknahmesystem für Gerätealtbatterien sämtliche Verpflichtungen des Batteriegesetzes rund um die Sammlung und Verwertung von Gerätealtbatterien für Hersteller.

Im Zuge dessen bietet Landbell kostenfreie Sammelbehälter diverser Größen, um haushaltsübliche Batterien z.B. aus den IT- und Kommunikationsgeräten am Arbeitsplatz zu sammeln. Sie sind ein Verein, eine Organisation oder Veranstalter von Events im öffentlichen Raum? Schreiben Sie uns und erhalten Sie kostenfrei und unkompliziert die gewünschte Menge und Größe.

Wir sammeln natürlich auch Batterien, die bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Recyclingbetrieben für Elektroaltgeräte und Vertreibern (Handel) von Gerätebatterien anfallen.

Haben Sie noch Fragen zum BattG? Kontaktieren Sie uns

Zusätzliche Informationen zum BattG erhalten Sie in unserem BattG-Infoblatt

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