Die gesetzliche Pflicht zur Registrierung
Egal ob Hersteller, Importeure, Groß- und Einzelhändler, Online- und Versandhändler oder Vertreiber, jeder kann von dieser Registrierungspflicht betroffen sein.
Eine Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Registrierungspflichten kann zu empfindlichen Bußgeldern bis hin zu einem Verkaufsverbot führen.
Daher sollten Sie hier schnell handeln und für entsprechende Rechtssicherheit sorgen.
Als erfahrener Dienstleister für internationale WEEE- und Battery Compliance, sowie für Verpackungslizensierung steht Ihnen Landbell gerne unterstützend zur Seite.
Im persönlichen Beratungsgespräch ermitteln wir Ihre Anforderungen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, damit Sie heute und auch in Zukunft auf der sicheren Seite bleiben.
Verpflichtet ist jede aus- und inländische natürliche oder juristische Person, die Elektrogeräte in Deutschland auf den Markt bringt oder vertreibt:
Hersteller, Importeure, Groß- und Einzelhändler, Online- und Versandhändler, Vertreiber.
Achtung: Die Verpflichtung zu Registrierung gilt ebenfalls für sogenannte passive Elektrogeräte (z.B. konfektionierte Kabel wie USB-Kabel, Audio-Kabel, Ladekabel)
Jeder der in Deutschland erstmals Batterien oder Geräte mit eingebauten- oder beigepackten Batterien zum Zwecke des Vertriebes, Verbrauchs oder Verwendung in Verkehr bringt.
Werden Batterien von nicht angezeigten Herstellern vertrieben, gilt der Vertreiber automatisch als Hersteller. Das gilt auch für den Versandhandel.
VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verpackungsgesetz-info.de